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Wohnungsauflösung-Lexikon


Wohnungsauflösung bei Todesfall

Wenn ein Angehöriger stirbt, ist man emotional & seelisch angeschlagen - für alle Beteiligten meist eine sehr schwierige Situation. Unser Ratgeber hilft Ihnen und gibt Ihnen viele Tipps rund um die Bestattung, Trauerfeier & Wohnungsauflösung bzw. Haushaltsräumung im Sterbefall.
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Todesfall / Trauerfall / Sterbefall: Checkliste Wohnungsauflösung und weitere Dinge

berlin todesfallEin Todesfall sitzt meist tief in der Seele. Vor Allem dann, wenn es sich um einen nahen Verwandten oder Angehörigen handelt, ist man meist mit der aktuellen Situation überfordert.

Viele Bestattungsunternehmen kümmern sich hier liebevoll, kompetent und sorgfältig um die Anliegen der Betroffenen und bieten meist neben der Bestattung auch zusätzliche Dienste an wie etwa die Erledigung diverser Formalitäten und Behördengänge.

Einer der am wenigsten gemochten Aufgaben nach einem Sterbefall ist die Räumung der Wohnung des Verstorbenen: Hier liegen viele Erinnerungen und jedes einzelne Teil des Hausrats ist für die Hinterbliebenen von großer Bedeutung. Leider muss jedoch trotz Kummer & Trauer die Wohnung meist wieder an den Vermieter abgegeben werden. Es müssen Fristen und weitere Formalitäten eingehalten werden. Dies ist eine große seelische Belastung.

Bestattungsunternehmen vermitteln meist auf Wunsch und nach Anfrage zuverlässige, kompetente und vor Allem sorgfältige Unternehmen, die sich um die Wohnungsauflösung / Haushaltsauflösung kümmern und auch Ihre besonderen Wünsche umsetzen. So ist es beispielsweise möglich, einzelne Andenken zu behalten oder etwa Möbel einlagern zu lassen. Da Räumungsunternehmen meist direkt an Umzugsfirmen angeknüpft sind, ist oft auch der Transport der Möbel zu einem anderem Standort problemlos möglich.

Nach einem Todesfall sollte vor Allem Zeit für Trauer und Gedenken sein.

Wir haben Ihnen die folgende Liste zusammengestellt für die Dinge, die nach der Bestattung des Leichnams wichtig sind:

  • Bei der Krankenversicherung abmelden
  • Bei Rentenkasse, Jobcenter / Arbeitsagentur oder Versorgungsamt abmelden oder ggf. Kündigung beim (ehemaligen) Arbeitgeber
  • Kündigung laufender Zahlungen wie Miete, Handy, GEZ, Banken, Versicherungen, Telefon und Internet, Zeitschriften-Abos und sonstige laufende Verbindlichkeiten
  • Abmeldung des Kfz bei der Zulassungsstelle
  • Annonce in der Zeitung für Danksagung und Gedenken schalten
  • Benachrichtigung von Freunden und Geschäftspartnern bzw. Kunden
  • ggf. Antrag auf Rentenfortzahlung (Kopie d. Sterbeurkunde)
  • Benachrichtigung beim Finanzamt u. Steuererklärung
  • falls vorhanden: Testament an das Nachlassgericht übergeben u. Erbscheine beantragen
  • Wohnungsauflösung / Räumung der Wohnung (empfohlen durch professionelle Umzugsfirma oder Räumungsunternehmen)
  • ggf. Nachsendeantrag bei der Post bestellen zur Weiterleitung der Post des Verstorbenen (empfohlen!)

Die meisten Angehörigen pflegen das Grab des Verstorbenen selbst. Hat man aufgrund Zeitmangel oder räumlicher Entfernung nicht die Möglichkeit, das Grab selbst zu pflegen, so eignet sich die Beauftragung eines Gärtners mit der Grabpflege.

Wichtig ist, dem Verstorbenen zu bedenken und den letzten Wunsch zu erfüllen.