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Wohnungsauflösung-Lexikon


Mit einem JA fängt es an - und nimmt weiter seinen Lauf mit Hochzeitsfeier, Flitterwochen und gemeinsame Wohnung. Damit der Umzug in die gemeinsame Wohnung nicht zum Alptraum wird, finden Sie hier jede Menge Infos rund um die Auflösung eines Haushalts, den Umzug in die gemeinsame Wohnung und weiteren Dingen rund um das JA.
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Hochzeit & gemeinsame Wohnung

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Mit einem JA fängt´s an – herzlichen Glückwunsch: Infos zum Zusammenzug nach der Hochzeit

wohnungsaufloesung-hochzeit-gemeinsame-wohnungEin freudiges Ereignis, das jedoch sowohl bei Hochzeitsfeier als auch nach den Flitterwochen – zB. beim Umzug in die gemeinsame Wohnung – leicht in einem riesen großen Chaos ausarten könnte. Sofern alle notwendigen Vorkehrungen und Planungen eingehalten wurden, wird dies jedoch der schönste Tag Ihres Lebens!

Nach dem Heiratsantrag und einem freudigen “Ja” wird meist direkt mit den Vorbereitungen begonnen – einige Dinge wie etwa der Hochzeitstag oder Termine, die langfristig geplant werden müssen, werden meist sogar bis zu 18 Monate im Voraus organisiert. Ebenso die Hochzeitsfeier, die wohlüberlegt und gut durchdacht werden sollte, damit es in freudiger Erinnerung bleibt. Dazu haben wir Ihnen eine Checkliste zusammen gestellt, damit Sie sowohl bei der Hochzeitsfeier als auch beim Umzug in die gemeinsame Wohnung nichts vergessen. Den Download finden Sie direkt über diesem Text und können die PDF auch ausdrucken (empfohlen).

Hochzeit: Wohnungsauflösung, gemeinsame Wohnung & Umzug

Doch nicht nur die Hochzeitsfeier will gut durchdacht sein, auch dem logistischen Teil der Trauung sollte man genug Aufmerksamkeit schenken. So ergeben sich beispielsweise Fragen wie:

  • Werden beide bisherige Wohnungen aufgegeben und eine gemeinsame, “große” Wohnung bezogen? Oder zieht der eine Partner zum Anderen und hinterlässt so einen Haushalt?
  • Bestehen zwei Haushalte, so sollte man sich fragen welche Möbelstücke und sonstigen Hausrat man behalten möchte und welchen man für die gemeinsame Wohnung nicht mehr benötigt.
  • Was passiert mit nicht mehr benötigten Möbeln und Hausrat – entsorgen, vom Sperrmüll abholen lassen, verschenken, verkaufen, einlagern (externe Möbellagerung oder in eigenen Kellerräumen?) oder spenden – es stehen viele Möglichkeiten offen.
  • Wer führt den Umzug und die Haushaltsräumung durch: Planen Sie, alles selbst und mit Hilfe von Bekannten zu machen oder soll lieber eine professionelle Umzugsfirma bzw. Transportfirma ran? Es ist in jedem Fall empfohlen, bei Wohnungen größer als 2 Zimmer einen Entrümpler, ein Umzugsunternehmen oder professionellen Anbieter zu beauftragen, da sich meist viele Tücken im Umzug verstecken und diese durch erfahrene Leute besser bewältigt werden können.

Wir führen Sie mit unserer Website durch all diese Fragen und bieten Ihnen umfassende Infos rund um das Thema “gemeinsame Wohnung”.