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Halteverbot

halteverbot-wohnungsaufloesung

Halteverbot, Abkürzung: HV, offizielle Bez.: “Haltverbot”

Ein Halteverbot (auch “HV”) ist nach der deutschen Straßenverkehrsordnung (STVO) ein behördliches Verbot an Kfz-Führer im Straßenverkehr, welches auf öffentlichem Boden gilt. Es wird unterschieden zwischen dem eingeschränkten Halteverbot und dem absoluten Halteverbot.

Die Vorschriften des Haltverbots sind in §12 der Straßenverkehrsordnung geregelt. Offizielle Bezeichnung ist “Haltverbot“, wobei der Begriff Halteverbot und Parkverbot durchaus gebräuchlicher sind und häufiger in der Umgangssprache verwendet werden. Wie oben erwähnt sind folgende Arten des Halteverbots zu unterscheiden:

Zum einen das absolute Halteverbot, bei dem überhaupt nicht gehalten werden darf. Und das eingeschränkte Halteverbot (Parkverbot), bei dem das Halten bis zu drei Minuten erlaubt ist, um schnell das Auto zu beladen oder ein- und auszusteigen.

In Zusammenhang mit dem Umzug, der Wohnungsauflösung, Entrümpelung oder sonstigen Arbeiten kommt das vorübergehende Halteverbot oft zum Einsatz (auch “mobiles Halteverbot” genannt). Damit bei genannten Umständen genügend Platz vor der Haustüre oder vor dem zu bearbeitendem Objekt vorhanden ist und für einen freien Stellplatz (z.B. für den Umzugs-LKW, Transporter, Container oder Möbellift) gesorgt wird, wird hier ein solches Halteverbot aufgestellt.

Bei der Aufstellung eines Halteverbots darf nur ein verkehrsrechtlich zugelassenes Verkehrszeichen verwendet werden. Hier gelten ebenfalls besondere Regelungen. So muss zum Beispiel das Halteverbot-Schild mindestens 3-4 Tage vor Beginn des Halteverbots aufgestellt werden, damit die Mitbürger rechtzeitig davon Kenntnis nehmen können. Des Weiteren muss die Halteverbotszone vorher von der zuständigen Behörde genehmigt werden, was nicht immer der Fall ist. Umzugsfirmen, Bauunternehmen und ähnliche Firmen, die aufgrund anfallender Arbeiten regelmäßig das mobile Halteverbot beantragen, haben hier deutlich bessere Chancen auf eine Genehmigung.

Mittlerweile gibt es aber auch Unternehmen, die den Halteverbot-Service komplett übernehmen und organisieren. So kann man seinen Umzug oder die Wohnungsauflösung auch auf eigene Faust durchführen und dennoch nicht auf professionelles Equipment wie das Halteverbot verzichten. Der bekannteste Anbieter in diesem Bereich ist Halteverbot-24 (http://www.halteverbot-24.de)