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Umzugsgut

Als Umzugsgut wird der gesamte Hausrat bezeichnet, der bei einem Umzug (Wohnungswechsel oder Betriebsverlegeung) transportiert wird.

Demnach umfasst das Umzugsgut unter Anderem

  • alle zu transportierenden Möbel und weitere zur Wohnungseinrichtung gehörende Gegenstände wie etwa Teppich, Bilder, Gardinen, Ordner etc.
  • sonstiger Hausrat wie u.A. Ordner, Decken, Kleidung, Handtücher usw.
  • Gebrauchsgegenstände wie bspw. Geschirr, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Spülmaschine, Wäschetrockner, Fernseher und weitere
  • Verbrauchsprodukte wie Nahrung, Genussmittel, Getränke & Co

Im Grunde genommen stellen alle Gegenstände das Umzugsgut dar, die beim Umzug von A nach B transportiert werden.

Auch als Umzugsgut gelten Bargeld, Wertgegenstände, Schmuck, Antiquitäten und sonstige Dinge, die im Haushalt beinhaltet sind. Sicherheitshalber sollten jedoch Schmuck, Bargeld und weitere Wertgegenstände nicht im Umzugs-LKW gelagert werden, sondern an einem gesonderten Ort getragen werden (bspw. Bargeld, Handy, ec-Karten im eigenen Portemonnaie oder Tasche).