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Umzugsgut
Als Umzugsgut wird der gesamte Hausrat bezeichnet, der bei einem Umzug (Wohnungswechsel oder Betriebsverlegeung) transportiert wird.
Demnach umfasst das Umzugsgut unter Anderem
- alle zu transportierenden Möbel und weitere zur Wohnungseinrichtung gehörende Gegenstände wie etwa Teppich, Bilder, Gardinen, Ordner etc.
- sonstiger Hausrat wie u.A. Ordner, Decken, Kleidung, Handtücher usw.
- Gebrauchsgegenstände wie bspw. Geschirr, Kaffeemaschine, Kühlschrank, Spülmaschine, Wäschetrockner, Fernseher und weitere
- Verbrauchsprodukte wie Nahrung, Genussmittel, Getränke & Co
Im Grunde genommen stellen alle Gegenstände das Umzugsgut dar, die beim Umzug von A nach B transportiert werden.
Auch als Umzugsgut gelten Bargeld, Wertgegenstände, Schmuck, Antiquitäten und sonstige Dinge, die im Haushalt beinhaltet sind. Sicherheitshalber sollten jedoch Schmuck, Bargeld und weitere Wertgegenstände nicht im Umzugs-LKW gelagert werden, sondern an einem gesonderten Ort getragen werden (bspw. Bargeld, Handy, ec-Karten im eigenen Portemonnaie oder Tasche).