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Mietvertrag
Der Mietvertrag – alle Infos & Hilfen
Im Mietvertrag sind alle Rechte und Pflichten zwischen dem Vermieter und der/den Mieter/n einer Mietsache geregelt. Eine Mietsache ist beispielsweise eine Mietwohnung, ein Mietshaus oder ein gewerblich genutzter Raum (in diesem Fall wird der Gewerberaum-Mietvertrag verwendet). Der Vermieter überlässt die Mietsache dem Mieter und verlangt dafür einen Mietzins, der monatlich im Voraus beglichen wird.
Das Mietrecht wurde zuletzt mit Wirkung zum 1. September 2001 aktualisiert, mit folgenden Neuerungen:
* Es gibt nur noch den qualifizierten Zeitmietvertrag (keinen “einfachen Zeitmietvertrag” mehr). Im Zeitmietvertrag muss begründet werden, weshalb das Mietverhältnis befristet ist. Fehlt diese Angabe, gilt der Mietvertrag als unbefristet
* Besondere Staffel- und Indexmieten: Hier wird die Miete automatisch erhöht bzw. einem speziellen Index angepasst.
* Sollte der Mieter sterben, tritt automatisch der/die Lebenspartner/in in den Mietvertrag ein (auch bei nichtehelichen Lebenspartnern, in Gemeinschaft lebend)
* Der Mieter hat auch dann ein Anrecht auf die Zinsen der Mietkaution, wenn der Vermieter diese zu einem höheren Zinssatz angelegt hat (als es üblich ist)
* Der/die Mieter/in hat eine pauschale Kündigungsfrist von drei Monate (§ 573c Abs.1 BGB)
Weitere Infos rund um den Mietvertrag – insbesondere auch im Zusammenhang mit der Wohnungsauflösung, dem Umzug oder sonstige Angelegenheiten finden Sie schon bald auf diesen Seiten.